In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten die folgenden Definitionen:
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Aufträge und Verträge im Zusammenhang mit Transport- und Logistikdienstleistungen von Harmelink Trucking & Transport B.V.
Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.
Die Allgemeinen Beförderungsbedingungen 2002 (AVC), zuletzt geändert im Jahr 2015, gelten für den nationalen Straßentransport. Für grenzüberschreitenden Transport gilt das CMR-Übereinkommen.
Ein Vertrag kommt zustande, sobald der Auftrag vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt wurde oder sobald der Auftragnehmer tatsächlich mit der Ausführung begonnen hat.
Mündliche Zusagen oder Vereinbarungen sind für den Auftragnehmer nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt werden.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, korrekte und vollständige Angaben zur Art, Menge, zum Gewicht und Wert der zu transportierenden Güter zu machen.
Bei Gefahrgut muss der Auftraggeber den Auftragnehmer ausdrücklich im Voraus benachrichtigen, einschließlich der erforderlichen Unterlagen (z. B. ADR).
Die Haftung von Harmelink Trucking & Transport B.V. ist gemäß den Bestimmungen der AVC und/oder des CMR-Übereinkommens beschränkt.
Der Auftragnehmer haftet nicht für indirekte Schäden wie Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder Verzögerungsschäden, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Schäden an den Gütern oder Unregelmäßigkeiten müssen vom Auftraggeber schriftlich vor oder spätestens am Tag der Lieferung beim Auftragnehmer gemeldet werden. Andernfalls erlischt jeder Anspruch auf Schadenersatz.
Im Falle höherer Gewalt ist Harmelink Trucking & Transport B.V. berechtigt, den Vertrag auszusetzen oder aufzulösen, ohne zum Schadenersatz verpflichtet zu sein.
Höhere Gewalt umfasst unter anderem: Naturkatastrophen, Krieg, Streiks, Verkehrsbehinderungen, behördliche Maßnahmen, Pandemien und andere unvorhergesehene Umstände.
Rechnungen sind innerhalb von 28 Tagen nach Rechnungsdatum vollständig zu bezahlen, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Wird diese Frist überschritten, ist der Auftragnehmer berechtigt, einen Kreditaufschlag von 2,5 % auf den ursprünglichen Rechnungsbetrag zu erheben.
Bleibt die Zahlung aus, gerät der Auftraggeber automatisch in Verzug, und es sind ab dem Fälligkeitsdatum gesetzliche (Handels-)Zinsen fällig.
Alle gerichtlichen und außergerichtlichen Inkassokosten gehen vollständig zu Lasten des Auftraggebers, mindestens jedoch €150.
Harmelink Trucking & Transport B.V. ist berechtigt, die Ausführung des Auftrags auszusetzen oder den Vertrag aufzulösen, wenn der Auftraggeber seinen Verpflichtungen nicht nachkommt.
Die Auflösung berührt nicht das Recht auf Schadenersatz.
Für alle Verträge gilt ausschließlich niederländisches Recht.
Streitigkeiten werden ausschließlich dem zuständigen Gericht in Almelo vorgelegt.
Wenn Harmelink Trucking & Transport B.V. Trailer oder anderes Eigentum des Auftraggebers verwendet, haftet Harmelink Trucking & Transport B.V. nur für Schäden an diesem Eigentum bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, für eine ordnungsgemäße Versicherung der Trailer und anderer Transportmittel zu sorgen, die er Harmelink Trucking & Transport B.V. zur Verfügung stellt. Schäden oder Verluste dieser Mittel, außer durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Auftragnehmers, gehen zu Lasten des Auftraggebers.
Bei der Durchführung von Transportaufträgen in Form von Charterarbeit (Untervergabe) ist Harmelink Trucking & Transport B.V. nicht verantwortlich für Schäden oder Verzögerungen, die durch externe Planungssysteme, Ladeorte, Wartezeiten, Dokumentation oder andere Faktoren außerhalb ihres direkten Einflussbereichs verursacht werden.
Der Auftraggeber ist verantwortlich für die Bereitstellung korrekter und vollständiger Anweisungen zur Ladungssicherung. Handelt Harmelink Trucking & Transport B.V. gemäß den erhaltenen Anweisungen, haftet sie nicht für Schäden an der Ladung, es sei denn, diese beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Wenn Be- und Entladung durch Dritte, wie Personal des Auftraggebers oder Empfängers, durchgeführt wird, haftet Harmelink Trucking & Transport B.V. nicht für dabei entstehende Schäden.
Harmelink Trucking & Transport B.V.
Bedrijfsweg 21
7671 EG Vriezenveen
Handelskammer: 94108811
USt-IdNr.: NL866638957B01
Telefonnummer: (0031) 546 574 117
E-Mail: info@harmelinktrucking.com
Website: www.harmelinktrucking.com